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Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
Thema | Europaweite Ausschreibungen - wie oft nicht bekannt? | 126 Beiträge | ||
Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 469007 | ||
Datum | 09.03.2008 11:34 MSG-Nr: [ 469007 ] | 95558 x gelesen | ||
Geschrieben von Gerhard Bayer öffentliches Vergaberecht gilt zwingend für aus Mitteln der öffentlichen Hand (also Haushaltsmittel von Bund, Ländern, Kommunen u.ä.) finanzierte Vorhaben (und nur für die !) Du vergisst alle die, die formal privat-wirtschaftlich agieren (städtische Gesellschaften, "AG", "GmbH" usw.) und z.B. Müll sammeln, Energie erzeugen usw. Die erwirtschaften Gewinne (oft weit jenseits normaler Gebührenrechnungen) und sind TROTZDEM wie öffentliche Auftraggeber zu behandeln, auch wenn sie keine Zuwendungen erhalten... Geschrieben von Gerhard Bayer .. irgendwie reden wir aneinander vorbei ... Nein, irgendwie ist die Materie viel komplizierter als die meisten glauben - und wird mit jeder Gerichtsentscheidung nicht einfacher.. ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | ||||
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