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Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
Thema | Europaweite Ausschreibungen - wie oft nicht bekannt? | 126 Beiträge | ||
Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 469019 | ||
Datum | 09.03.2008 12:34 MSG-Nr: [ 469019 ] | 95474 x gelesen | ||
Geschrieben von Manuel Schmidt Es ist also grundsätzlich nicht erlaubt einer Gemeinde (bzw. allgemein der öffentlichen Hand) unentgeldlich eine Sach- und/oder Arbeitsleistung zur Verfügung zu stellen? Nein, das kann man so natürlich nicht sagen, natürlich können Bürger der Gemeinde unter die Arme greifen. Spannend wird das sowieso immer erst dann, wenn sich andere dadurch in ihren Rechten eingeschränkt sehen. Beispiel: Die Gemeinde fördert ehrenamtliche Helfer in Altenheimen, sie ersetzt damit dann hauptamtliches Personal, das sonst für die Pflichtaufgaben erforderlich wäre.... (Da gehts dann nicht mehr nur um die Klavierstunden oder die Nachmittagsbetreuung, sondern um echte Pflegedienstleistungen usw.) Insgesamt ist das eine gefährliche Entwicklung bzw. Diskussion, weil viele vieles immer mehr in Frage stellen. Ganze Berufszweige leben davon... ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | ||||
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