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Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
Thema | Europaweite Ausschreibungen - wie oft nicht bekannt? | 126 Beiträge | ||
Autor | Sven8 T.8, Monheim / NRW | 469024 | ||
Datum | 09.03.2008 12:50 MSG-Nr: [ 469024 ] | 95641 x gelesen | ||
Geschrieben von Ulrich Cimolino Du vergisst alle die, die formal privat-wirtschaftlich agieren (städtische Gesellschaften, "AG", "GmbH" usw.) und z.B. Müll sammeln, Energie erzeugen usw. Das Vergaberecht greift in diesen Fällen ein, die Kommune (o.ä.) einen wesentlichen Teil der Gesellschafter stellen, also quasi in der privaten Gesellschaft weitgehend Mitbestimmungsrechte haben. Übrigens auch rein private Unternehmen können ausschreibungspflichtig sein, wenn es sich um sogenannte Sektorenauftraggeber handelt, wie zum Beispiel bestimmte Unternehmen für die Daseinsvorsorge (Strom etc.) oder Flughäfen diese dürften unter § 98 Nr. 4 GWB fallen. Für den Spendensammelverein käme allenfalls § 98 Nr. 2 in Betracht: andere juristische Personen des öffentlichen und des privaten Rechts, die zu dem besonderen Zweck gegründet wurden, im Allgemeininteresse liegende Aufgaben nichtgewerblicher Art zu erfüllen, wenn Stellen, die unter Nummer 1 oder 3 fallen, sie einzeln oder gemeinsam durch Beteiligung oder auf sonstige Weise überwiegend finanzieren oder über ihre Leitung die Aufsicht ausüben oder mehr als die Hälfte der Mitglieder eines ihrer zur Geschäftsführung oder zur Aufsicht berufenen Organe bestimmt haben. 2Das Gleiche gilt dann, wenn die Stelle, die einzeln oder gemeinsam mit anderen die überwiegende Finanzierung gewährt oder die Mehrheit der Mitglieder eines zur Geschäftsführung oder Aufsicht berufenen Organs bestimmt hat, unter Satz 1 fällt Da steht erstmal nichts drin, was Deine oder die Auffassung von Paul stützt. Gruß Sven | ||||
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