News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
Thema | Europaweite Ausschreibungen - wie oft nicht bekannt? | 126 Beiträge | ||
Autor | Paul8 B.8, Söllichau / Sachsen-Anhalt | 469117 | ||
Datum | 10.03.2008 06:08 MSG-Nr: [ 469117 ] | 95612 x gelesen | ||
Geschrieben von Sven Tönnemann Warum sollte ich mich das Fragen, wenn die Frage 1 eindeutig anhand von § 98 GWB zu beantworten ist? s. nächste Beiträge. Begleitgesetze, VV, Kommentare, Urteile o. ä. sind zu beachten! Geschrieben von Sven Tönnemann Das was Ihr konstruiert ist keine Ausnahme sondern per Gesetz ggf. ein öffentlicher Auftraggeber. ??? Ein Verein in dieser Sache ggf. ein öffentlicher Auftraggeber? Jo, klingt nett, und Landkreise sind dann privatrechtliche Vereine?! Also mal nichts verdrehen: Ein Verein ist und bleibt privatrechtlich. Wie der Verein als öffentlicher Auftraggeber auftreten will, bitte mit Quelle hinterlegen. Geschrieben von Sven Tönnemann DIe Ausnahme ist, dass ein privater Verein öffentlicher AUftraggeber ist. Und da vermischst Du wieder Äpfel mit Birnen. Auch wenn der Verein etwas für die Kommune beschafft - er muss es Ihr zumindest erst in Besitz oder Eigentum geben. (Kaufvertrag, Mietvertrag, o. ä.) Also wieder eine privatrechtliche Geschichte. (s. einschlägige §§ BGB) Alles andere würde heißen Verein und Kommune sind ein und dieselbe Rechtsperson. Die Kommune beschafft nach öffentlichen Recht. Einzige Ausnahme: Ein privatrechtlicher Zuwendungsempfänger muss nach öffentlichem Recht beschaffen. MfG. Paul | ||||
<< [Master] | antworten | >> | ||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|