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Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
Thema | Europaweite Ausschreibungen - wie oft nicht bekannt? | 126 Beiträge | ||
Autor | Jako8b T8., Bischheim / Rheinland - Pfalz | 469127 | ||
Datum | 10.03.2008 10:11 MSG-Nr: [ 469127 ] | 95634 x gelesen | ||
Hallo! Wie sieht es denn Ausschreibungsrechtlich bei sog. "günstigen Gelegenheiten" aus? Div. Aufbauhersteller bieten ja auch Vorführfahrzeuge an. Vorführfahrzeuge sind ja in der Regel nicht ganz soo teuer wie Neufahrzeuge, über Vor- und Nachteile brauchen wir uns nicht zu unterhalten. Hier greift das Ausschreibungsrecht nicht? Es soll ja auch Aufbauhersteller geben die Vorführfahrzeuge im "Auftrag" bauen. Läuft ungefähr so, Wehr xyz setzt sich mit dem Aufbauhersteller abc zusammen entwirft ein Fahrzeug vergibt den Auftrag. Der Aufbauhersteller beschäftigt den ein oder anderen rüstigen Rentner damit eine bestimmte Anzahl von Kilometern auf den Tacho des Fahrgestells zu fahren, setzt den Aufbau dann auf das "gebrauchte" neue Fahrgestell und zeigt die Mühle ein halbes Jahr lang auf irgendwelchen Ausstellungen oder lässt sie auf dem Hof stehen. Dann geht das Teil als Vorführfahrzeug an die Feuerwehr. Manchmal werden dann die Vorführfahrzeuge etwas teurer als ein identisches "Neufahrzeug", aber man hat für ein paar tausender mehr seinen Lieblingsaufbauhersteller, sein Wunschfahrgestell und man umgeht das lästige Ausschreibungsverfahren. Ich bin mir ganz sicher das in Deutschland dutzende solcher "Vorführfahrzeuge" ihre Dienst versehen. Gruß vom Berg Jakob Alles meine ganz private Meinung und keinesfalls die Meinung meiner Feuerwehr oder Gemeinde oder sonst wem! Alle meine Beiträge sind ausschließlich zur Verwendung auf www.feuerwehr-forum.de bestimmt und ich betrachte diese als mein geistiges Eigentum! Die Verwendung von mir verfassten ganzen Beiträgen, Auszügen und Textpassagen aus diesen Beiträgen, Zitaten, Bildern, Zeichnungen usw. in anderen Foren oder Medien sowie das verfielfältigen oder Kopieren meiner Beiträge und/oder die Weitergabe an dritte Personen bedarf meiner vorherigen ausdrücklichen Genehmigung! Sollte der Zeilenumbruch beim heimlichen Ausdrucken meiner Beiträge nicht stimmen, bitte eine kurze Mail an mich. Ich versende dann die entsprechenden Beiträge im passenden Format. "Dem Untergebenen geziemt es nicht, seinen eigenen beschraenkten Maßstab an die wohldurchdachten Anordnungen seines Vorgesetzten zu legen und sich in duenkelhaftem Uebermut ein Urteil über dieselben anzumaßen." | ||||
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