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Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
Thema | Europaweite Ausschreibungen - wie oft nicht bekannt? | 126 Beiträge | ||
Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 469133 | ||
Datum | 10.03.2008 10:52 MSG-Nr: [ 469133 ] | 95435 x gelesen | ||
Geschrieben von Jakob Theobald Div. Aufbauhersteller bieten ja auch Vorführfahrzeuge an. Vorführfahrzeuge sind ja in der Regel nicht ganz soo teuer wie Neufahrzeuge, über Vor- und Nachteile brauchen wir uns nicht zu unterhalten. Hier greift das Ausschreibungsrecht nicht? doch... Geschrieben von Jakob Theobald Es soll ja auch Aufbauhersteller geben die Vorführfahrzeuge im "Auftrag" bauen. Läuft ungefähr so, Wehr xyz setzt sich mit dem Aufbauhersteller abc zusammen entwirft ein Fahrzeug vergibt den Auftrag. Der Aufbauhersteller beschäftigt den ein oder anderen rüstigen Rentner damit eine bestimmte Anzahl von Kilometern auf den Tacho des Fahrgestells zu fahren, setzt den Aufbau dann auf das "gebrauchte" neue Fahrgestell und zeigt die Mühle ein halbes Jahr lang auf irgendwelchen Ausstellungen oder lässt sie auf dem Hof stehen. wenn das im Vorfeld so besprochen wird, ist das ganz klar das Unterlaufen der VOL und damit unzulässig. Geschrieben von Jakob Theobald Manchmal werden dann die Vorführfahrzeuge etwas teurer als ein identisches "Neufahrzeug", aber man hat für ein paar tausender mehr seinen Lieblingsaufbauhersteller, sein Wunschfahrgestell und man umgeht das lästige Ausschreibungsverfahren. solls geben, alle sind glücklich, alle? Steuerzahler? Wettbewerber? ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | ||||
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