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Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
Thema | Europaweite Ausschreibungen - wie oft nicht bekannt? | 126 Beiträge | ||
Autor | Sven8 T.8, Monheim / NRW | 469255 | ||
Datum | 11.03.2008 00:50 MSG-Nr: [ 469255 ] | 95451 x gelesen | ||
Geschrieben von Paul Bäumer Also mal nichts verdrehen: Ein Verein ist und bleibt privatrechtlich. Wie kommst Du darauf, ich würde etwas verdrehen? Warum schaust Du nicht selbst einfach mal in das von Dir beschworene Gesetz, z.B. zur Frage wer ist öffentlicher Auftraggeber: § 98 Nr. 2 GWB Geschrieben von Paul Bäumer Jo, klingt nett, und Landkreise sind dann privatrechtliche Vereine?!Habe ich nie behauptet. Allerdings vermisse ich bei Dir Quellenangaben, die Deine Auffassung belegen. Geschrieben von Paul Bäumer Auch wenn der Verein etwas für die Kommune beschafft - er muss es Ihr zumindest erst in Besitz oder Eigentum geben. Was willst Du mir jetzt damit sagen? Jeder Ausschreibung liegt ein zivilrechtlicher Vertrag zurgrunde in der Regel ein Kaufvertrag. Die Entgegennahme von Sachen ohne Gegenleistung ist aber grundsätzlich keine Beschaffung. Gruß Sven | ||||
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