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Rubrik | Atemschutz | zurück | ||
Thema | Wann wechselt ihr eure Lungenautomaten | 73 Beiträge | ||
Autor | Bach8 R.8, Frankfurt / Hessen | 469514 | ||
Datum | 12.03.2008 12:31 MSG-Nr: [ 469514 ] | 25452 x gelesen | ||
Meinungen sind ja wohl bei dieser Thematik unrelevant. Die Firmen Dräger, Auer und Interspiro beziehen dazu auch ganz klar Stellung, ist analog zur vfdb 0804 und der GUV-R 190. Frage: Welche der genannten Vorschriften gelten nicht im ganzen Bundesgebiet? Die Diskussion wäre dann gesondert speziell für diese Bundesländer zu führen. Frage: Was sind die gültigen Vorschriften in den Bundesländern in denen die aufgeführten Vorschriften nicht anzuwenden sind? Lasst mir bitte mal die Grundlagen zukommen! Wenn ihr die Inhalte/Vorschriften der nachfolgend genannten einheitlichen CD aller Landesfeuerwehrschulen durcharbeitet sind viele Fragen beantwortet. Noch einfacher, besucht doch einen Atemschutzgerätewart Lehrgang an einer Deutschen Landesfeuerwehrschule oder macht ein Gerätewartseminar bei einem Gerätehersteller Eures Vertrauens. Hier nachfolgend die Vorbemerkungen zur CD für Teilnehmer von Atemschutzgerätewart-Lehrgängen Stand 09/2007- Geschrieben von | ||||
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