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Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
Thema | Europaweite Ausschreibungen - wie oft nicht bekannt? | 126 Beiträge | ||
Autor | Paul8 B.8, Söllichau / Sachsen-Anhalt | 470252 | ||
Datum | 16.03.2008 21:26 MSG-Nr: [ 470252 ] | 95613 x gelesen | ||
Geschrieben von Sven Tönnemann Darauf kommt es nicht an. Es fehlt dem Verein, der ohne Mittel der Gemeinde eine Tauchpumpe kauft und diese anschließend spendet bereits an der Eigenschaft "öffentlicher Auftraggeber" zu sein. Es ist auch keine Umgehung des Vergaberechts, wenn die Gemeinde beschenkt wird. Spenden müssen noch nicht öffentlich ausgeschrieben werden. Anders, wenn das Geld vorher von der Gemeinde gekommen ist. Oh na rein nach Textlage könnte ich Dir zustimmen. Nur sehen das manche Beschlüsse anders. Es geht bei erheblichen Überschreiten der Schwelle weg von der freihändigen Vergabe darum, wer der schlussendliche Empfänger der Sache ist. Und wenn es die Kommune ist, die damit eine ihrer Pflichtaufgaben bedient und dann zum Beispiel ein Mitbewerber kommt und sagt: "Das hätte ich auch verkaufen wollen!" - dann wird es haarig. Wir kommen immer wieder auf die gleiche Brücke: In solchen Fällen immer fragen warum, wenn es so angeblich rechtlich richtig läuft, überhaupt öffentliche Auftraggeber gibt die öffentlich ausschreiben??? Aber wahrscheinlich sollte es jeder ausprobieren. Ich würde die Finger davon lassen. ;-) MfG. Paul | ||||
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