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| Rubrik | vorbeug. Brandschutz | zurück | ||
| Thema | Brandschutz in Festzelten (Hessen) | 8 Beiträge | ||
| Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 470574 | ||
| Datum | 18.03.2008 08:43 MSG-Nr: [ 470574 ] | 5393 x gelesen | ||
Geschrieben von Mathias Zimmer Das fand ich allerdings auch... ;o) Gerade wenn ich an schwach beleuchtete Kirmeszelte mit entsprechendem Publikum (z.B. Discoabend) denke könnte der Einsatz eines Pulverlöschers unter Umständen zu erheblichen Personenschäden führen (Sichtbehinderung - Panik - ... ). MkG Marc Wenn der Rauch des Scheiterhaufens, den man entzündet hat, bis hin nach Rom sichtbar ist, so muß man sich nicht wundern wenn die Inquisition bei einem vorbeischaut – und dann ist ungewiß wer als nächstes brennt. | ||||
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