Rubrik | Sonstiges |
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Thema | Private Absicherung Unfallstelle | 38 Beiträge |
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land) | 472567 |
Datum | 25.03.2008 17:52 MSG-Nr: [ 472567 ] | 14257 x gelesen |
Infos: | 25.03.08 Faltbar für den Kofferraum?
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DIN Deutsches Institut für Normung e. V.
DIN Deutsches Institut für Normung e. V.
Strassenverkehrzulassungsordnung
Geschrieben von Andreas ZinnhoblerVon den Faltleitkegeln sind "eher" abzuraten, da sie keine vergleichbare Warnwirkung haben sollen wie normal DIN Kegel. Die DIN lässt Faltleitkegel zu, jedoch erst ab 50cm Höhe. Allerdings muss man erwähnen, das die Faltleitkegel im PKW nicht als Ersatz eines Warndreieckes mitgeführt werden können, nur ergänzend, da die StVZO explizit Warndreiecke vorgibt.
Zur Zulassung von Faltleitkegeln gibt es vom Hersteller selber hier ein paar Aussagen, die so auch stimmig sind, obwohl es Herstelleraussagen sind ;-)
Deutsche Rechtschreibung ist Freeware, man kann sie kostenlos nutzen. Sie ist nicht OpenSource, man darf sie nicht verändern oder in veränderter Form veröffentlichen.
Meine Wehr (für die ich hier nicht schreibe!): http://www.ffw-grafschaft.de
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