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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | |||
Thema | Dienstgrade und Bezeichnungen in der FF laut ThBKG und ThürFwOrgVO | 14 Beiträge | |||
Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 472609 | |||
Datum | 25.03.2008 19:04 MSG-Nr: [ 472609 ] | 9422 x gelesen | |||
Könnte es vielleicht sein, daß man will, daß der Wehrführer einer Kleinwehr (mit Qualifikation zum Führen von Gruppen - reicht ja wohl aus) auch über den Lehrgang "LeF" verfügen soll, damit er in der Lage ist den notwendigen Verwaltungskram zu erledigen und nur wenn er dann noch die restlichen Lehrgänge ( ZF, VF, ..) macht, die Qualifikation zur Übernahme der Funktion des Ortsbrandmeisters hat? Kurz zusammengefaßt: Der Lehrgang "LeF" ist eigentlich nur ein Verwaltungszusatzlehrgang, der für gewisse Funktionen notwendig ist. MkG Marc
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