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Rubrik | Atemschutz | zurück | ||
Thema | G26.3 | 93 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 472663 | ||
Datum | 25.03.2008 21:51 MSG-Nr: [ 472663 ] | 39414 x gelesen | ||
Geschrieben von Klaus Bethge Wieso ist das so unterschiedlich? Weil ein Arzt in der Ausübung seiner Tätigkeit grundsätzlich frei ist. Es gab schon immer Ärzte, die bei der G26 mehr gemacht haben als gefordert ist. Genauso wie mein Arzt der meine Tauchtauglichkeit macht ein paar Sachen mehr anschaut als er müßte da er selbst Taucher ist. Oder mein betriebsarzt bei der G37 für die Bildschirmtauglichkeit Blut abgenommen hat. Das was in der G26 drinne steht ist eben nur das Mindestmaß, aber selbst da ist der Arzt m.E. noch relativ frei in dem, was er wie tut (leider teilweise auch nach unten)... Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | ||||
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