Rubrik | Sonstiges |
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Thema | Private Absicherung Unfallstelle | 38 Beiträge |
Autor | Alex8and8er 8S., Wedel / S-H | 472681 |
Datum | 25.03.2008 22:33 MSG-Nr: [ 472681 ] | 14219 x gelesen |
Infos: | 25.03.08 Faltbar für den Kofferraum?
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Straßenverkehrsordnung
Geschrieben von Sascha TrögerQuelle dafür?
StVO, Zeichen 610, direkt bei den fahrbaren Absperrtafeln.
§45:
(7a) Die Besatzung von Fahrzeugen, die im Pannenhilfsdienst, bei Bergungsarbeiten und bei der Vorbereitung von Abschleppmaßnahmen eingesetzt wird, darf bei Gefahr im Verzug zur Eigensicherung, zur Absicherung des havarierten Fahrzeugs und zur Sicherung des übrigen Verkehrs an der Pannenstelle Leitkegel (Zeichen 610) aufstellen.
Da hier nur ein beschränkter Personenkreis und nur bei Gefahr in Verzug Leitkegel aufstellen darf sollte man als Privatperson lieber gleich lassen.
Ansonsten ist der Einsatz von Leitkegeln in der RSA beschrieben und darf nur nach Genehmigung erfolgen.
Alexander
Ich vertrete hier nur meine Meinung, nicht die irgendeiner Feuerwehr.
Und das ist gut so.
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