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Rubrik | Atemschutz | zurück | ||
Thema | G26.3 | 93 Beiträge | ||
Autor | Manu8el 8S., Westerwald / Rheinland-Pfalz | 472735 | ||
Datum | 26.03.2008 09:04 MSG-Nr: [ 472735 ] | 39382 x gelesen | ||
Geschrieben von Andreas Bräutigam Das sehen nicht alle so. Z. B. wenn Leberwerte getestet werden, die nicht im G 26.3-Katalog stehen und die Untersuchung dann zur Dienst(nicht AGT!)untauglichkeit führt. Aus Sicht des Unternehmers ein Vorteil, aus Sicht des Betroffenen aber durchaus ein Diskussionsgrund. Man sollte es als Dienstherr natürlich vorher schriftlich festlegen. "Atemschutztauglich ist bei uns der, der die G26.3 schafft mit folgenden zusatzuntersuchungen:" Manuel | ||||
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