Rubrik | Freiw. Feuerwehr |
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Thema | Dienstgrade und Bezeichnungen in der FF laut ThBKG und ThürFwOrgVO | 14 Beiträge |
Autor | Rico8 H.8, Hirschberg / Thüringen | 472886 |
Datum | 26.03.2008 16:28 MSG-Nr: [ 472886 ] | 9383 x gelesen |
1. Brandmeister:
Dienstgrad bei der Feuerwehr.
Unterschiede zwischen den Bundesländern, sowie zwischen hauptberuflichen und ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen sind möglich.
2. B-Mehrzweck-Strahlrohr
3. Bürgermeister
Oberbrandmeister /-in
1. Freiwillige Feuerwehr
2. Feuerwehrfrau
Hallo Lars,
nachdem ich die anderen Antworten bereits studiert habe (Grüße an Peter L.), möchte ich Deine Frage(n) mal etwas abkürzen:
1. ich kenne (bis jetzt jedenfalls) keine eigenständige Feuerwehr mehr, die nur über (gerätebezogene) Gruppenstärke verfügt - somit entfällt die Frage nach dem Orts-/Stadtbrandmeister.
2. zum BM darf befördert werden, wer a) Zugführerausbildung/Führer von Verbänden absolviert hat UND 6 Dienstjahre hinter sich hat (weniger wird aufgrund der geforderten Ausbildungszeiträume nicht machbar sein), b) die Funktionen Orts-/Stadtbrandmeister ausübt, welche die Ausbildung zum Führer von Verbänden voraussetzen. D.h. als Gruppen-/Zugführer ist die Funktion Stadt-/Ortsbrandmeister nicht möglich (als Zugführer evtl., da die Aufsichtsbehörde Ausnahmen zulassen darf).
Grüße,
OBM R.Helm
-Stadtbrandmeister u. Zugführer Gefahrgutzug-
FF Hirschberg/Saale
Gefahrgutzug Saale-Orla
"Wenn Du etwas so machst, wie Du es vor zehn Jahren gemacht hast, sind die Chancen groß, dass Du es falsch machst." (Charles Kettering)
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