Rubrik | Freiw. Feuerwehr |
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Thema | Dienstgrade und Bezeichnungen in der FF laut ThBKG und ThürFwOrgVO | 14 Beiträge |
Autor | Lars8 B.8, Zwinge / Thüringen | 473080 |
Datum | 27.03.2008 10:57 MSG-Nr: [ 473080 ] | 9352 x gelesen |
Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule, bezeichnet die landeseigene zentrale Ausbildungsstätte für Feuerwehrkräfte, z.B. in Rheinland-Pfalz (LFKS RLP)
Hallo Rico,
dann wäre zu 1. zu sagen/fragen: Bei euch ist dann schon Gemeindegebietsreform durchführt worden?Bei uns nämlich noch nicht!
Unsere Feuerwehr ist eigenständig, hat gerätestärkebezogen Guppenstärke (TSF-W).Natürlich haben wir paar mehr Kameraden in der Einsatzabteilung,aber die Ausrüstung äme nicht über Gruppenstärke!
Wir sind eigenständige Gemeinde,gehören keiner Einheitsgemeinde/Samtgemeinde an.
Von daher ist ja bei uns auch nicht von Ortsteilwehr zu spechen.
zu Punkt 2 b.
Ortsbrandmeister darf der jenige werden,der Lehrgang gem. § 16 Abs.2 (also Verwaltungslehrgang = LeF) gemacht hat.
Wenn die LFKS bw. TIM aber nun den GF-Lehrgang als Zugangsvorausetzung für diesen Lehrgang zulässt,kann ich doch nicht dafür das ich den Lehrgang machen darf und gemacht habe und damit die Forderungen eigentlich als erfüllt anzusehen wären gem. ThBKG u. ThFwOrgVO Anlage 4 ?
Ich hatte gestern beim ThFV telefonisch nachgefragt,da hatte mir der Geschäftsführer (Hr.Schneider) folgendermaßen :
geantwortet:
" Wenn Lehrgang LeF absolviert und in Funktion in der Wehr als Leiter der örtlichen Feuerwehr,dann ist Titel Orsbrandmeister und vom Dienstgrad auch der Brandmeister möglich"
Als bestes Beispiel z.B
Feuerwehr Walldorf-Werra
MkG
Lars
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