Rubrik | Freiw. Feuerwehr |
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Thema | Dienstgrade und Bezeichnungen in der FF laut ThBKG und ThürFwOrgVO | 14 Beiträge |
Autor | Rico8 H.8, Hirschberg / Thüringen | 473170 |
Datum | 27.03.2008 16:28 MSG-Nr: [ 473170 ] | 9334 x gelesen |
Oberbrandmeister /-in
1. Freiwillige Feuerwehr
2. Feuerwehrfrau
Hallo,
wenn ihr also (noch) eigenständig seid, dann ist das fast richtig. Dann führt der Wehrführer auch die Bezeichnung Ortsbrandmeister. Aber mit dem Dienstgrad ist das dann etwas zweideutig:
Anlage 4 (zu § 5 Abs. 5) ThürFwOrgVO:
Oberlöschmeister -> Wehrführer bei Feuerwehren mit ein bis zwei Löschgruppen
Brandmeister -> Ortsbrandmeister/Stadtbrandinspektor (NEU: Stadtbrandmeister), Wehrführer, Zugführer bei Feuerwehren ab drei Löschgruppen; ....
In diesem Fall würde ich also dazu tendieren, dass der Wehrführer/Ortsbrandmeister bei euch den Dienstgrad Oberlöschmeister führt.
Grüße aus der Saalestadt,
OBM R.Helm
-Stadtbrandmeister u. Zugführer Gefahrgutzug-
FF Hirschberg/Saale
Gefahrgutzug Saale-Orla
"Wenn Du etwas so machst, wie Du es vor zehn Jahren gemacht hast, sind die Chancen groß, dass Du es falsch machst." (Charles Kettering)
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