Rubrik | Freiw. Feuerwehr |
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Thema | Dienstgrade und Bezeichnungen in der FF laut ThBKG und ThürFwOrgVO | 14 Beiträge |
Autor | Lars8 B.8, Zwinge / Thüringen | 473315 |
Datum | 28.03.2008 10:54 MSG-Nr: [ 473315 ] | 9419 x gelesen |
Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule, bezeichnet die landeseigene zentrale Ausbildungsstätte für Feuerwehrkräfte, z.B. in Rheinland-Pfalz (LFKS RLP)
1. Brandmeister:
Dienstgrad bei der Feuerwehr.
Unterschiede zwischen den Bundesländern, sowie zwischen hauptberuflichen und ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen sind möglich.
2. B-Mehrzweck-Strahlrohr
3. Bürgermeister
Zugführer
Hallo,
ja, sicherlich kein schlechter Gedanke,muß aber auch mit Arbeitgeber passen ,das er mich freistellt,darin sehe ich das größte Problem.
Die meisten Lehrgänge die ich absolviert habe , sind während meiner BW-Zeit gelaufen,da gabs Sonderurlaub für,leider war Dienstzeit dann zu Ende, hat für Zugführer nicht mehr gereicht :-(
Abneigung den Lehrgang zu besuchen habe ich jedenfalls nicht!
Mein eigentliches Anliegen war ja nur, das eben im ThBKG bzw. ThFwOrgVO sich ein wenig beißen und man halt einige Passagen zweideutig sehen kann und es wohl keine eindeutige Ausführungsbestimmungen gibt!
z.B. § 16 Abs.2 -sprich Verwaltungslehrgang- reicht für Ortsbrandmeister
§ 16 Abs. 2 setzt aber Abs. 1 voraus - TIM und LFKS lassen aber GF-Lehrgang zu = Widerspruch
Anlage 4 ThFwOrgVO
Dienstgrad: BM
Funktion: Ortsbrandmeister (Ortsbrandmeister an sich oder Ortsbrandmeister ab 3 Löschgruppen? oder Wehrführer und ZF ab 3 Löschgruppen?)
Qualifikation: § 16 Abs. 1 ODER Abs.2
Alles etwas verwirrend geschrieben und keiner kann richtig Auskunft geben!
MkG
Lars
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