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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | G26.3 für F IV Kandidaten (NRW) | 105 Beiträge | ||
Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 473621 | ||
Datum | 29.03.2008 14:51 MSG-Nr: [ 473621 ] | 54530 x gelesen | ||
Geschrieben von Wilhelm Sperling Wir Diskutieren hier über Tagesbereitschaft und das wir keine Leute mehr für die Feuerwehr gewinnen, warum muss ein guter Zugführer die G 26. 3 haben offensichtlich schon deshalb, weil wir keine sonstige "Fw-Tauglichkeit" definiert haben und der Lehrgang in den glücklicherweise (!) auch praktischen Übungen einiges an Leistungsvermögen verlangt. Zum Rest und zur praktischen Eignung im Einsatz von Kollegen, die schon zum ZF-Lehrgang offensichtlich nicht unerhebliche gesundheitliche und/oder köperliche Leistungsdefizite haben: S. Diskussion vorher... Geschrieben von Wilhelm Sperling Amtsschläfer nicken solche Erlasse ab, 1. Ist der Begriff m.E. eine bodenlose Unverschämtheit, weil es zum Schutz der Kollegen (sowohl der Ausbilder wie auch Lehrgangsteilnehmer) dient. 2. darfst Du das ansonsten anpassen an die, die das ganz offensichtlich völlig in Ordnung und legitim finden - und dann gern auch mit denen persönlich ausfechten. ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | ||||
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