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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | G26.3 für F IV Kandidaten (NRW) | 105 Beiträge | ||
Autor | Volk8er 8E., Eydelstedt / Niedersachsen | 473692 | ||
Datum | 29.03.2008 20:18 MSG-Nr: [ 473692 ] | 54482 x gelesen | ||
Geschrieben von Julian Holsing In NRW kann sowieso niemand in eine Funktion gewählt werden. Es gibt eine Anhörung und dann wird das durch den Gemeinderat beschlossen. Heisst das, nicht nur Wehrführer, sondern auch Funktionen wie Gruppenführer usw. werden von der Verwaltung/Politik bestimmt? Hat die Mannschaft da kein Mitspracherecht? Gruß, Volker Alles jederzeit und immer meine persönliche Meinung! Irrtümer vorbehalten! | ||||
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