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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | G26.3 für F IV Kandidaten (NRW) | 105 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 473698 | ||
Datum | 29.03.2008 20:25 MSG-Nr: [ 473698 ] | 54218 x gelesen | ||
Geschrieben von Volker Ehrhardt Heisst das, nicht nur Wehrführer, sondern auch Funktionen wie Gruppenführer usw. werden von der Verwaltung/Politik bestimmt? Die Funktionsträger in weiteren Führungspositionen unterhalb der Ebene Leiter der Feuerwehr (bzw. dessen Stellvertreter) werden durch den Leiter der Feuerwehr bestimmt. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | ||||
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