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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | G26.3 für F IV Kandidaten (NRW) | 105 Beiträge | ||
Autor | Alex8and8er 8S., Wedel / S-H | 473739 | ||
Datum | 29.03.2008 22:18 MSG-Nr: [ 473739 ] | 54512 x gelesen | ||
Geschrieben von Michael Wolbring die geforderte G26.3 für den F IV scheint ja nun "unumgänglich" Was zum Glück nicht in allen Bundesländern zutrifft. Ich bin für Sommer für den FIV in Harrislee eingeplant und die wollen keine G26.3 Untersuchung sehen. Ich sehe keinen Zusammenhang zwischen der Atemschutztauglichkeit und und den Führungsqualitäten. Die G26.3 prüft nur speziell für den Atemschutzeinsatz und nichts anderes. Und wenn ein Zugführer unter Atemschutz tätig werden muss ist irgendetwas in der Regel schief gegangen. Alexander Ich vertrete hier nur meine Meinung, nicht die irgendeiner Feuerwehr. Und das ist gut so. | ||||
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