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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | G26.3 für F IV Kandidaten (NRW) | 105 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 473762 | ||
Datum | 29.03.2008 23:00 MSG-Nr: [ 473762 ] | 54344 x gelesen | ||
Geschrieben von Alexander Sucker Nur der AGT Lehrgang ist Voraussetzung für die Tätigkeit als AGT, sonst für nichts (Ausser AS-GW). Dann wird er ewig Truppmann bleiben... Geschrieben von Alexander Sucker Feuer ausmachen kann man auch ohne PA. Wir reden doch immer noch von Feuerwehrarbeit. Und dazu gehört Gebäudebrandbekämpfung und Menschenrettung unter PA aus brennenden Gebäuden. Geschrieben von Alexander Sucker In der letzten Feuerwehrbravo war ein Bericht über ein Feuer beim dem trotz Alamierung von 4 (?) Wehren nicht ausreichen AGT zusammengekommen sind. Da hat wenn Du mich fragst vorher lange Jahre jemand gewaltig gepennt... Geschrieben von Alexander Sucker Wir haben es bei der FF mit freiwilligen zu tun und vielerorts ist es schon schwierig genug überhaupt ausreichen zusammenzubekommen. Na ja. Für das was die dann machen brauche ich nicht unbedingt eine Feuerwehr mit allem drum und dran... Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | ||||
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