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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | G26.3 für F IV Kandidaten (NRW) | 105 Beiträge | ||
Autor | Alex8and8er 8S., Wedel / S-H | 473796 | ||
Datum | 29.03.2008 23:40 MSG-Nr: [ 473796 ] | 54344 x gelesen | ||
Geschrieben von Christian Fischer Das sind dann auch die Feuerwehren, die heute schon bei neutraler und nüchterner Betrachtung ihren gesetzlichen Auftrag nicht mehr erfällen können Den gesetzlichen Auftrag hat genaugenommen die Gemeinde. Die wäre in der Pflicht über Hauptamtliche o.ä. Abhilfe zu schaffen. Aber da fehlt dann ja das Geld zu. Ich vertrete hier nur meine Meinung, nicht die irgendeiner Feuerwehr. Und das ist gut so. | ||||
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