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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | G26.3 für F IV Kandidaten (NRW) | 105 Beiträge | ||
Autor | Dani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg | 473799 | ||
Datum | 29.03.2008 23:42 MSG-Nr: [ 473799 ] | 54458 x gelesen | ||
Geschrieben von Alexander Sucker Den gesetzlichen Auftrag hat genaugenommen die Gemeinde. Die wäre in der Pflicht über Hauptamtliche o.ä. Abhilfe zu schaffen. Melden macht frei. Wenn die Gemeinde nicht über diese Missstände informiert wurde weil man nicht als "Nicht"Feuerwehr dastehen will, wie soll sie was daran ändern? Und mit wem geht das dann heim? Hier vertrete ich nur meine eigene Meinung, wenn ein stiller Mitleser Probleme mit ihr hat oder sie nicht versteht soll er sich direkt an mich wenden. Und wenn er sich das nicht traut kann das Problem wohl nicht so groß sein. | ||||
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