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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | G26.3 für F IV Kandidaten (NRW) | 105 Beiträge | ||
Autor | Lutz8 W.8, Düren/ Wien / NRW | 473806 | ||
Datum | 29.03.2008 23:47 MSG-Nr: [ 473806 ] | 54408 x gelesen | ||
Geschrieben von Daniel Hermann Melden macht frei. Wenn die Gemeinde nicht über diese Missstände informiert wurde weil man nicht als "Nicht"Feuerwehr dastehen will, wie soll sie was daran ändern? Und mit wem geht das dann heim? Dafür wird ein Wehrleiter bestellt. Es ist seine Aufgabe den Bürgermeister darüber zu informieren. Wenn nicht nennt man das Organisationsverschulden. Alles was hier geschrieben wurde, ist natürlich ausschließlich meine private Meinung | ||||
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