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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | G26.3 für F IV Kandidaten (NRW) | 105 Beiträge | ||
Autor | Dani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg | 473809 | ||
Datum | 29.03.2008 23:51 MSG-Nr: [ 473809 ] | 54347 x gelesen | ||
Geschrieben von Lutz Wagner Dafür wird ein Wehrleiter bestellt. Es ist seine Aufgabe den Bürgermeister darüber zu informieren. Wenn nicht nennt man das Organisationsverschulden. Meine Rede. Aber es kann nicht sein was nicht sein darf. Bürgermeister: "Und, bei der Feuerwehr alles klar?" Wehrleiter: "Natürlich, Herr Bürgermeister! WIr sind eine schlagkräftige Feuerwehr! Und wenn wir jetzt noch unser neues HLF 20/was weis der Teufel, mit der ganzen Sonderausstattung bekommen, dann können die Bürger wirklich beruhigt schlafen!" (Niemand bemerkt die wachsenden Schweissflecken unter den Achseln des Wehrführers, denn Gott sei Dank hat er ja seinen neuen Windbreaker mit der Aufschrift "Feuerwehr - Andere rennen raus, wir rennen rein!" an...) Hier vertrete ich nur meine eigene Meinung, wenn ein stiller Mitleser Probleme mit ihr hat oder sie nicht versteht soll er sich direkt an mich wenden. Und wenn er sich das nicht traut kann das Problem wohl nicht so groß sein. | ||||
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