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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | G26.3 für F IV Kandidaten (NRW) | 105 Beiträge | ||
Autor | Alex8and8er 8S., Wedel / S-H | 473818 | ||
Datum | 30.03.2008 00:04 MSG-Nr: [ 473818 ] | 54332 x gelesen | ||
Geschrieben von Peter Koffler Es wird empfohlen, laut Hessen, dass VOR dem F IV mindestens 2 Jahre Eisnatzdienst mit einer unbestimmten ANzahl von Einsätzen als GF abgehalten wird. Es mag sein, das dies in Hessen empfohlen wird. Zum einen muss ein Wehrleiter sich nicht an diese Empfehlungen halten, zum zweiten ist Hessen in diesem Fall nicht maßgeblich. Geschrieben von Peter Koffler Du kannst keine Einsatzerfahrung als TF vorlegen Ersten sind das andere Aussagen als Du eben in Fettschrift gtroffen hast, zweitens waren das auch schon über 50 in den letzten zwei Monaten. Was wohl mehr als "keine" sein. Geschrieben von Peter Koffler WEnn du soviel Einsatzerfahrung hast mit der du hier Falschaussagen zu beweisen versuchst, wieso versuchst Du dich dann wieder in deinen ehemalige Wehr einzuklagen? Dies ist nicht nötig, da ich nie rechtskräftig die Wehr verlassen habe. Und zum anderen habe ich es nicht nötig hier irgendetwas zu beweisen, die Einsatzzahlen liegen der Fw vor. Beweisen solltest Du, wenn Du solche Behauptungen aufstellst. Ich vertrete hier nur meine Meinung, nicht die irgendeiner Feuerwehr. Und das ist gut so. | ||||
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