Rubrik | Freiw. Feuerwehr |
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Thema | G26.3 für F IV Kandidaten (NRW) | 105 Beiträge |
Autor | Alex8and8er 8S., Wedel / S-H | 473857 |
Datum | 30.03.2008 01:40 MSG-Nr: [ 473857 ] | 54220 x gelesen |
1. Freiwillige Feuerwehr
2. Feuerwehrfrau
Rettungshelfer, 320h Ausbildung
1. Truppmann
2. Teleskopmast(bühne)
Geschrieben von Julian HolsingIst das eine Vermutung oder kannst du das belegen?
Hier nochmal ein Zitat vom Forum der Berliner Feuerwehr, ich habe jetzt nicht geschaut ob das auch als Gast sichtbar ist:
Geschrieben von ---Hier Namen einfügen--- Hallo zusammen,
aus meiner Erfahrung ist die Anerkennung der feuerwehrtechnischen Grundausbildung und des Atemschutzgeräteträgers in aller Regel unproblematisch. Dafür mußten bisher fast alle bei uns neu eingestellten Kameraden, die nach Berlin gezogen und wieder zur FF gegangen sind, den Rettungshelfer-LG machen, teilweise wurde hieran sogar die Anerkennung z.B. des Trupp- / Gruppenführers gebunden ! Die Einschränkung beim "fast" : zwei Kameraden haben den Rettungssanitäter mitgebracht, der auch anerkannt wurde und somit natürlich den RH entbehrlich macht. Es kann auch sein, daß aufgrund von bereits absolvierten Ergänzungslehrgängen ( Technische Hilfeleistung, Gefahrgut o.ä. ) keine Standortausbildung ( TM 2 ) mehr gemacht werden muß, um die Grundausbildung zu vervollständigen.
Den Sprechfunker anerkannt zu bekommen ist da schon schwieriger, es gab aber bei SE AF mal Ergänzungslehrgänge. Für 2007 sind aber meines Wissens nach keine geplant.
Beim Maschinisten-LG kann es auch Schwierigkeiten geben, da teilweise in anderen Bundesländern z.B. nur TS-Maschinisten ausgebildet werden. Das wird hier - nachvollziehbarerweise - nicht anerkannt, denn hier sollen die Maschinisten ja auch den Generator bedienen und verschiedene Arten von FP mit und ohne Zumischanlage.
Gruppenführer- und Zugführer-LG werden dafür anerkannt ( Bedingung wie oben genannt Rettungshelfer-LG ), wenn sie den üblichen Umfang haben.
So wie Christian schon geschrieben hat entscheidet SE AF über die Anerkennung, man ( frau ) muß nur die Unterlagen in Kopie zur Prüfung einreichen. Wir machen das immer schon sofort mit dem Abstimmungsergebnis zur Aufnahme, da SE AF ja nicht nur darauf wartet und somit einige Zeit vergehen kann.
Auch aus meiner Erfahrung zeigt sich aber, daß insbesondere bei den Sprechfunkern und auch bei den Gruppenführern intensive Vorbereitung auf der Wache Sinn macht, ehe die Kameraden alleine fahren. Beispielhaft möchte ich auf den großen Katalog von Alarmierungsstichworten hinweisen ( was kann ich nachalarmieren, was passiert bei welchen Stichworten etc. ), wie ist die Zusammenarbeit mit anderen Behörden und Diensten etc. - die "alteingesessenen" Berliner haben das ja auf dem Weg zum Gruppenführer schon kennengelernt.
Auch eine Erfahrung aus unserer Wehr ist, daß sowohl "alte" wie "neue" Gruppenführer bei uns nicht alleine ins kalte Wasser ihrer neuen Aufgabe geworfen werden, sondern sie die Möglichkeit haben erst mit einem erfahreneren Fahrzeugführer mitzulaufen ( z.B. wenn der Lehrgang in Sicht ist ) und später einen erfahreneren hinter sich herlaufen zu lassen. Das ist ja auch aufgrund der neuen Regel zur Anerkennung als Fahrzeugführer nötig.
So, das soll jetzt mal reichen. Sonnige Grüße aus Frohnau
SteSe
Ich vertrete hier nur meine Meinung, nicht die irgendeiner Feuerwehr.
Und das ist gut so.
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| 29.03.2008 03:26 |
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