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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | G26.3 für F IV Kandidaten (NRW) | 105 Beiträge | ||
Autor | Lutz8 W.8, Düren/ Wien / NRW | 473965 | ||
Datum | 30.03.2008 14:40 MSG-Nr: [ 473965 ] | 54240 x gelesen | ||
Geschrieben von Sven Tönnemann Was ist daran jetzt Organisationsverschulden und welche Konsequenz soll das haben? Es ging darum wenn der Wehrleiter dem Bürgermeister sagt alles sei gut. Wenn die Feuerwehr aber ihre Leistungsfähigkeit verloren hat, weil sie kein taugliches Personal mehr hat, und der Wehrleiter das dem Bürgermeister verheimlicht, dann fällt das ganz klar darunter. Alles was hier geschrieben wurde, ist natürlich ausschließlich meine private Meinung | ||||
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