Rubrik | Freiw. Feuerwehr |
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Thema | Kameradschaft in der Feuerwehr | 23 Beiträge |
Autor | Maik8 W.8, Penkun / Mecklenburg-Vorpommern | 474172 |
Datum | 31.03.2008 19:21 MSG-Nr: [ 474172 ] | 8729 x gelesen |
Feuerwehrdienstvorschrift
Hallo Thomas.
In einer FwDV wirst Du so was auch nicht finden. Ich habe mal in meine Unterlagen gesehen.
Gem. Laufbahnverordnung für FFW in MV (FwLaufbDgrAusbVO M-V) musst Du in MV als Funktionsträger die in Anlage 1 - 3 aufgeführte Mindestausbildung haben.
Das Teil ist einige Seiten dick aber sinngemäß steht folgendes drin. Um dich zur Wahl, z.B. als Wehrführer, aufstellen lassen zu können, musst Du mindestens 1 Stufe unter den geforderten Lehrgängen haben und diese dann innerhalb von zwei Jahren absolvieren. Solltest Du diese Lehrgänge nicht machen oder nicht schaffen, musst Du die Funktion wieder abgeben.
Ob und wie das praktisch umgesetzt. wird kann ich nicht beurteilen.
Gruß Maik
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| 29.03.2008 09:53 |
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., Penkun | |