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Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
Thema | Unterschied LF 16/12 und HLF 16/12 nach alter Norm | 33 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern | 474683 | ||
Datum | 02.04.2008 21:30 MSG-Nr: [ 474683 ] | 10630 x gelesen | ||
Geschrieben von Christof Strobl Doch da hat der Anton schon Recht. Bist ca. 1992 mussten die Fahrzeuge mit Holzleitern durch die Länderabnahme. Was du danach drauf hattest war egal. Eben, es war wurscht, hat ja kreisweit ein Holzsatz gereicht für die Abnahme. Wir hatten schon 1984 Alu drauf. Geschrieben von Christof Strobl SA am Hydraulikaggregat war zulässig wurde aber nicht bezuschusst, Das ist aber kein Verbot und auch kein Grund es nicht zu beschaffen. Gruß Christian TROLLWUT! Gefährdeter Bezirk! Zwangsregistrierung JETZT! TROLL COLLECT - Trolls im Forum | ||||
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