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Rubrik | Rettungsdienst | zurück | ||
Thema | Anschnallen bei Transport von Patienten; war: Mehrzweckfahrzeug | 9 Beiträge | ||
Autor | Diet8mar8 R.8, Essen / NRW | 475574 | ||
Datum | 06.04.2008 18:15 MSG-Nr: [ 475574 ] | 7067 x gelesen | ||
Geschrieben von Stefan Brüning Wo genau? Oder argumentierst Du über §35? §21a Sicherheitsgurte, Schutzhelme (1) Vorgeschriebene Sicherheitsgurte müssen während der Fahrt angelegt sein. Das gilt nicht für . . . 5. Fahrten in Kraftomnibussen, bei denen die Beförderung stehender Fahrgäste zugelassen ist, das Betriebspersonal in Kraftomnibussen und das Begleitpersonal von besonders betreuungsbedürftigen Personengruppen während der Dienstleistungen, die ein Verlassen des Sitzplatzes erfordern, Mit freundlichen Grüßen Dietmar Reimer *Planung ersetzt den Zufall durch Irrtum* | ||||
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