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Thema | Stripperin auf Hauptfeuerwache Dortmund????? | 83 Beiträge | ||
Autor | Jan 8S., Wallenhorst / | 476004 | ||
Datum | 08.04.2008 17:34 MSG-Nr: [ 476004 ] | 38210 x gelesen | ||
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Hallo! Geschrieben von Daniel Hermann Ich bin auch Beamter, aber muss ich jetzt plötzlich meine Meinung ändern? Du nicht. Aber dein Dienstherr wird dir sagen, was er unter Wohlverhalten versteht. Und ich vermute jetzt einfach mal, dass ein Stripperauftritt auf der Feuerwache nicht dazu gehört. Da kannst du und die ganze Wachabteilung drüber denken, was sie wollen... Geschrieben von Daniel Hermann Wieso führt das zur Verrohung? Du brauchst mich jetzt auch nicht in die Verklemmtenecke stellen. Es gibt z.b. bei meinem Dienstherrn eine Anweisung, dass sexuell anzügliche Witze schlichtweg verboten sind, da dies auf eine sexuelle Belästigung hinausläuft. Da kann man lange drüber diskutieren, aber ich rate dir einfach mal mit Kolleginnen zu sprechen, die sich in der Männerwelt "Feuerwehr" durchsetzen mussten. Da werden z.b. Witze und Anzüglichkeiten schon gezielt eingesetzt. Von daher muss man eine Grenze setzen, die nicht überschritten werden darf. Der Auftritt einer Stripperin ist ein solcher Verstoß. Wenn du das als Vorgesetzter gutheißt, kannst du auch nicht gegen gemeinschaftliches Pornogucken, grobes Anmachen von Frauen aus dem Feuerwehrfahrzeug heraus und Prostitution auf der Feuerwache argumentieren. | ||||
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