Rubrik | Ausbildung |
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Thema | Eigenbeteiligungen bei Führerscheinerwerb nicht mehr begründbar? | 71 Beiträge |
Autor | Mich8ael8 W.8, Engen / BW | 476007 |
Datum | 08.04.2008 17:36 MSG-Nr: [ 476007 ] | 26264 x gelesen |
Infos: | 05.04.08 Berufskraftfahrerqualifizierungsgesetz betrifft nicht die Fahrten mit Fahrzeugen der Feuerwehr
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Themengruppe: | Führerscheine |
1. Brandmeister:
Dienstgrad bei der Feuerwehr.
Unterschiede zwischen den Bundesländern, sowie zwischen hauptberuflichen und ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen sind möglich.
2. B-Mehrzweck-Strahlrohr
3. Bürgermeister
Hallo zusammen, diese Frage würde mich auch sehr interessieren.
Ich bin, zusammen mit vier anderen Kameraden, für einen Führerschein vorgesehen.
Zu eueren Information, bei uns im Kreis Konstanz (BW) läuft das meistens so, ein Teil zahlt die Gemeinde, der andere Teil der Feuerwehrangehörige. Der genaue Betrag wurde unter den BM´s im Kreis festgelegt. Bei uns läge die Eigenbeteiligung bei circa 2000€!!!!! Für viele, gerade junge Kammeraden, ist das viel Geld "nur um rote Autos" zu fahren.
Andere Ortschaften bieten ein zinsloses Darlehn an, wo du den gesamten Betrag dann über Jahre in Raten zurück zahlst. Ich finde beide Model nicht gerade toll und kann mich mit vielem was hier geschrieben steht indentifizieren. Manche Kameraden von uns konnten auch schon den FS über den KATS. machen, aber ich glaube (weiss es nicht sicher) das geht bei uns nicht mehr, da wir keine Fahrzeuge mehr vom Bund haben, für die man den 2er braucht.
Nun meine Fragen:
1.) Wie kann man bei seinem BM mehr Geld locker machen? ;) Wie argumentiert ihr denn so ?
2.) Habe ich richtig gelesen das, das BKFQG. erst für FS in Kraft tritt die nach 2009 gemacht worden sind?
Für Antworten und Anregungen wäre ich sehr dankbar.
Mfg.
Michael
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