Rubrik | Ausbildung |
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Thema | Eigenbeteiligungen bei Führerscheinerwerb nicht mehr begründbar? | 71 Beiträge |
Autor | Gerh8ard8 P.8, Stuttgart / Baden-Württemberg | 476143 |
Datum | 09.04.2008 00:05 MSG-Nr: [ 476143 ] | 26021 x gelesen |
Infos: | 05.04.08 Berufskraftfahrerqualifizierungsgesetz betrifft nicht die Fahrten mit Fahrzeugen der Feuerwehr
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Themengruppe: | Führerscheine |
1. Feuerwehrangehöriger (geschlechtsneutral)
2. Facharzt
3. Fachausbilder (JUH)
4. Feuerwehranwärter (Bayern)
Geschrieben von Jürgen Grafauf das läuft das endlich hinaus. Ich werde, wenn ich dann noch in dieser Position bin, und nach meiner Meinung einen Fahrermangel feststelle, dies schriftlich festhalten und den Erwerb von Führerscheinen verlangen. Wenn dann zu diesem Zeitpunkt keiner die "Konditionen" der Gemeinde annimmt hat der Bürgermeister -nicht ich- ein Problem.
Hallo,
genau so ist es! Melden befreit!
Mich ärgert es saumäßig, wie man immer wieder versucht auf dem Rücken engagierter,- meist junger FA -, einfach die Anständigkeit, Interesse und Idealismus ignorierend, für gesetzliche Aufgaben Geld zu sparen.
Mit freundlichen Grüßen aus Stuttgart
Gerhard Pfeiffer
www.firehelmets.info
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