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Thema | Wie viele Sirenen braucht ein Ort? | 51 Beiträge | ||
Autor | Andr8eas8 B.8, Abtshagen / Mecklenburg Vorpommern | 476402 | ||
Datum | 10.04.2008 10:49 MSG-Nr: [ 476402 ] | 20680 x gelesen | ||
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Geschrieben von Thomas Ruppel Eigentümer und Besitzer von Gebäuden und Grundstücken sind verpflichtet, die Anbringung von Feuermelde- und Alarmeinrichtungen und von Hinweisschildern zur Gefahrenbekämpfung ohne Entschädigung zu dulden." Danke Thomas Das ist das was ich gebraucht habe. Ich werde das Brandschutzgesetz heute Abend mitnehmen zu Vorstandssitzung. "Die Gemeindevertretung wirds woll auch freuen." Gruß Andreas | ||||
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