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Thema | Wie viele Sirenen braucht ein Ort? | 51 Beiträge |
Autor | Seba8sti8an 8W., Linden / Hessen | 476412 |
Datum | 10.04.2008 11:58 MSG-Nr: [ 476412 ] | 20831 x gelesen |
Themengruppe: | Bevölkerungswarnung |
Funkmeldeempfänger
Hessisches Gesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz
Moin
Geschrieben von Dan BraunDa es keine gesetzlichen Regelungen mehr gibt wie zu Zeiten des Warndienstes der BRD dass Sirenen vorgehalten werden müssen sondern es in den gesetzen nur noch heisst dass die Feuerwehr über eine gesichterte Alarmierungsmöglichkeit verfügen muss so wird man sich da schwer tun mit den Argumenten vor allem wenn jedes Wehr mitglied über FME verfügt. Es gibt auch Bundesländer, die da noch eine weitere Handhabe in ihrem Feuerwehrgesetz verankert haben.
Hessen hat in §3 Abs. 1 Nr. 5 HBKG als Pflicht der Gemeinde verankert, "die Warnung der Bevölkerung sicherzustellen".
Wenn man da als Gemeinderat (bzw in beratender Funktion als "Feuerwehr") ehrlich zu sich selbst ist, wird man imho feststellen, dass das nur mit Sirenen sinnvoll möglich ist.
Alternativ kann jeder mal durchrechnen, wie lange alle Feuerwehrfahrzeuge mit Dachlautsprecher bei Schrittgeschwindigkeit unterwegs sind, um alle Gemeindestraßen einmal abzufahren.
Und da ist noch nicht geklärt, wo diese Feuerwehrautos in der Regel sind, wenn die Bevölkerung gewarnt werden muss. ;o)
Ihr Bayern habt so eine Regelung nach kurzem Überfliegen eures Feuerwehrgesetzes allerdings in der Tat nicht.
Gruß
Sebastian
--
Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern, als ihr treu zu bleiben (Friedrich Hebel)
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