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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Geheim oder nicht? | 6 Beiträge | ||
Autor | Andr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen | 477060 | ||
Datum | 12.04.2008 22:11 MSG-Nr: [ 477060 ] | 4951 x gelesen | ||
Geschrieben von Marc Dickey - Habt ihr in eurer Wehr klare Regelungen darüber? Ja, das LBG NRW :-) Ich gehe mal davon aus, dass alle dienstliche Sachverhalte, für die ich -wollte ich sie vor Gericht berichten - eine Aussagegenehmigung benötige, auch am Stammtisch oder in diesem Forum eigentlich nichts verloren haben. Konsequenterweise gilt das dann eigentlich auch für die Angehörigen Freiwilligen Feuerwehr (auch wenn es für die nicht geregelt ist). Dann haben wir noch die Verschwiegenheitspflichten in Sachen Funk und Rettungsdienst. Eigentlich ist damit schon ein Riesenbereich abgedeckt, ohne dass die einzelne Feuerwehr zusätzlich ein Stück Papier vollkritzeln muss. Wir überlegen allerdings (neiiin, nicht wirklich), den Kollegen während Lehrgängen am IdF NRW das Reden über bestimmte Themen (PSA, Stellenplan, Fahrzeuge) zu verbieten, aber in dem Fall nur zu deren Schutz ;-). Gruß A. Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung. INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN! | ||||
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