Rubrik | Feuerwehrtechnik |
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Thema | Gefahrguttransport im Einsatzdienst war:Zeltheizgerät kaufen | 36 Beiträge |
Autor | Hube8rt 8K., Erkelenz / NRW | 477838 |
Datum | 16.04.2008 16:29 MSG-Nr: [ 477838 ] | 13643 x gelesen |
Infos: | 16.06.08 Merkblatt für Hilfsorganisation zum Thema Gefahrguttransport / Freistellungen
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Institut der Feuerwehr - Name einiger Landesfeuerwehrschulen:
Institut der Feuerwehr NRW
Wolbecker Str. 237
D-48155 Münster
Fon +49 (0)251 - 3112 - 0
Fax +49 (0)251 - 3112 - 104
Web: www.idf.nrw.de
E-Mail: poststelle@idf.nrw.de
Institut der Feuerwehr Sachsen-Anhalt (IdF Sachsen-Anhalt)
Biederitzer Straße 5
39175 Heyrothsberge
Telefon: +49 39292 61-01
Telefax: +49 39292 61-649
E-Mail: idf@uni-magdeburg.de
Internet: http://www.idf.sachsen-anhalt.de/
Geschrieben von Julian HolsingD.h. wenn ich am IdF den ABCII absolviert habe darf ich auch privat oder gewerblich Gefahrgut fahren? (oberhalb der "Freigrenzen" natürlich)
Habe zwar nicht den ABC II, sondern den alten GSG II gemacht. Damals wurde uns bescheinigt, das wir ihm Rahmen der Gefahrenabwehr (oder so ähnlich) Transporte durchführen oder begleiten dürfen. Also gewerblich kommt nicht in Frage.
Gruß Hubert
Keine Kommune schafft die Feuerwehr ab, weil es ein paar Tage nicht gebrannt hat.
Eckart Werthebach (*1940), dt. Jurist, v. 1991 bis 1995 Präs. Bundesamt f.d. Verfassungsschutz
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