Rubrik | Feuerwehrtechnik |
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Thema | Gefahrguttransport im Einsatzdienst war:Zeltheizgerät kaufen | 36 Beiträge |
Autor | Hube8rt 8K., Erkelenz / NRW | 477846 |
Datum | 16.04.2008 16:43 MSG-Nr: [ 477846 ] | 13818 x gelesen |
Infos: | 16.06.08 Merkblatt für Hilfsorganisation zum Thema Gefahrguttransport / Freistellungen
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Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
VERALTET: Gefahrgutverordnung Strasse und Eisenbahn, NEU seit 25. Juni 2009: GGVSEB
Geschrieben von Matthias Ottnein, das tut er nicht. Wie im übrigen auch RTW mir 2 x 11 l und 2 x 2 l Sauerstoff, LKW mit einigen Kanistern Diesel unter der Ladefäche, Rüstwagen mit Acytylen usw.
Ab wie vielen Gasflaschen welcher Größe wäre deiner Meinung nach eine Kennzeichnung nötig? ;-)
Soweit ich mich erinnern kann, hat mal ein Bericht im Brandschutz gestanden. Vielleicht sogar von Gustav Gentgens. Da ging es darum, das ein Fahrzeug vom Grünflächenamt der Stadt Viersen (NRW) auf der Ladefläche Kanister mit Öl und Sprit für Rasenmäher und ähnliche Geräte mitführte. Das gab ein Anzeige.
Dann wurde der Vergleich zur Feuerwehr gezogen. Fw-fahrzeug mit Kanister für Lüfter, Kettensäge, Trennschleifer, Stromerzeuger usw. Vielleicht noch Reservekanister für's Fahrzeug.
Problme gab es mit der Menge, der Art der Lagerung / Halterung sowie mit den Behältnissen, in denen die Flüssigkeiten transportiert worden.
Sind denn alle Feuerwehren sicher, das die mitgeführten Kanister auch nach GGVSE zum Transport zugelassen sind? Mit dem vorhandenen Prüfsiegel / Aufdruck / Prägung ?
Gruß Hubert
Keine Kommune schafft die Feuerwehr ab, weil es ein paar Tage nicht gebrannt hat.
Eckart Werthebach (*1940), dt. Jurist, v. 1991 bis 1995 Präs. Bundesamt f.d. Verfassungsschutz
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