Rubrik | Ausbildung |
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Thema | Eigenbeteiligungen bei Führerscheinerwerb nicht mehr begründbar? | 71 Beiträge |
Autor | Albr8ech8t K8., Ostfildern / BW | 477861 |
Datum | 16.04.2008 17:08 MSG-Nr: [ 477861 ] | 26493 x gelesen |
Infos: | 05.04.08 Berufskraftfahrerqualifizierungsgesetz betrifft nicht die Fahrten mit Fahrzeugen der Feuerwehr
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Themengruppe: | Führerscheine |
1. Feuerwehrangehöriger (geschlechtsneutral)
2. Facharzt
3. Fachausbilder (JUH)
4. Feuerwehranwärter (Bayern)
Feuerwehr
Hallo Michael,
im Grunde sind wir ja einer Meinung,
Geschrieben von ---Michael Wehrle--- von Leuten die den 2er bei uns machen sollen wird auch über den FS viel erwartet. Weitere Lehrgänge Maschinist, DLM..........
bezahlst du an den Lehrgängen auch einen Anteil?
Es ist doch so, daß wenn du für den MA- bzw. DLK-MA -Lehrgang vorgesehen bist, folgerichtig auch für den erwerb des FS auserwählt wurdest. Warum wird die ausbildung für das bedienen des FZ bezahlt, jedoch für das fahren desselben ein obulus verlangt? Die Argumentation der Komunen war für mich noch nie nachvollziehbar, denn hier wird bewußt versucht auf kosten angagierter Bürger und FA zu sparen. Und dies ist in Zeiten wo Politiker das Staatssäkel als Selbstbedienungsladen betrachten und die Bürger, die sich hier ja für den Staat einsetzen, mit immer höheren abgaben belasten, umso verwerflicher.
Wenn ich mich entscheiden müßte zwischen FS fürs Feuerwehrauto oder Urlaub mit meiner Frau würde ich mein Geld in eienen schönen Urlaub mit meiner Frau investieren, denn die muss durch meine tätigkeit bei der FW schon genug entbehren.
mfg albrecht
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