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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Doppelmitgliedschaft in 2 Bundesländern, hier: Bayern und BaWü | 8 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 477869 | ||
Datum | 16.04.2008 17:19 MSG-Nr: [ 477869 ] | 5220 x gelesen | ||
Geschrieben von Christian Schorer Wenn ihr weiterhelfen könnt bin ich für Hinweise und Quellen dankbar falls das geregelt ist. Einfach machen. Wo ist das Problem. Es würde m.E. nicht mal ein eventuelles Doppelzugehörigkeitsverbot greifen, da das eine FwG ja nicht im anderen Bundesland Gültigkeit haben kann ;-) Und sowohl Ba-Wü als auch Bayern haben m.W. gegen Doppelzugehörigkeiten nichts (mehr im Falle Bayerns) einzuwenden. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | ||||
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