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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Doppelmitgliedschaft in 2 Bundesländern, hier: Bayern und BaWü | 8 Beiträge | ||
Autor | Fabi8an 8F., Geislingen an der Steige / Baden-Württemberg | 477883 | ||
Datum | 16.04.2008 17:41 MSG-Nr: [ 477883 ] | 5137 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von Christian Fischer Und sowohl Ba-Wü als auch Bayern haben m.W. gegen Doppelzugehörigkeiten nichts (mehr im Falle Bayerns) einzuwenden. so ganz stimmt das im Fall BaWü nun leider auch nicht. In vielen kommunalen Feuerwehrsatzungen existieren noch Passagen wie "soll in keiner anderen Hilfsorganisation aktiv sein." Nachdem § 7 FwG vorsieht dass die Rechte und Pflichten der Feuerwehrangehörigen in Kommunalsatzungen zu regeln sind, kann das ggf. ein Problem werden. Wie solche Bestimmungen ausgelegt werden ist aber Sache der jeweiligen Verwaltung bzw. Führung. Als Beispiel hier unsere Satzung. Im FwG selber ist daher nichts zu finden dass eine Doppelmitgliedschaft problematisch machen könnte, auf kommunaler Ebene siehts (leider) wieder anders aus. Wobei in unserer Wehr meines Wissens von dieser Regelung kein Gebrauch gemacht wurde. Eventuell bringt das neue FwG in dem Punkt neues, dazu erfahre ich morgen wahrscheinlich mehr. Gruß Fabian Das ist meine private Meinung. Ich vertrete hier nicht die Meinung der Feuerwehr Geislingen. | ||||
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