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Rubrik | pers. Ausrüstung | zurück | ||
Thema | Lehrgang für Selbstrettung per Bandschlinge? | 17 Beiträge | ||
Autor | Dani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg | 478417 | ||
Datum | 19.04.2008 21:49 MSG-Nr: [ 478417 ] | 8603 x gelesen | ||
Ah. Danke, Gerhard. Zu den Fragen: Ich kann mir nicht vorstellen, dass es dafür einen extra Lehrgang gibt. Wahrscheinlich reicht dafür wohl die Unterichtseinheit "Retten und Selbstretten in Theorie und Praxis". Es ist unlogisch, den Karabiner und die Bandschlinge nach Benutzung auszutauschen. Im normalen, bestimmungsgemässen "Betrieb" wird keines dieser Teile einer plötzlichen Belastung ausgesetzt. Die Bandschlinge wird beim Einsteigen in das statische Seil nicht ruckartig gedehnt. Ebenso wird der Karabiner nicht ruckartig belastet. Meiner Meinung nach reicht nach der Benutzung die normale Prüfung (nach Herstellerangaben, bzw. Sicht- und Funktionsprüfung) der Bandschlinge und des Karabiners. Als Höhenretter kann ich nur sagen, dass die in diesem PDF-Dokument gezeigte Bandschlinge nicht die für die Höhenrettung nach den Richtlinien der AGBF und der EUSR geforderten Belastungen (mind. 22 KN) ausgelegt ist. Ebenso dürfte der Karabiner nicht in Verbindung mit einem HMS verwendet werden, dafür ist ein Karabiner mit dreifacher Sicherung (Ball-Lock-Karabiner) gefordert. Dieser sollte ausserdem eine Birnenform aufweisen, diese Karabiner sind ausdrücklich als HMS-Karabiner bezeichnet. Inwieweit diese Werte für die Selbstrettung gelten kann ich Dir nicht sagen., da dieses System weder bei meiner BF noch bei meiner FF verwendet wird. Zu den Prüfungen von Karabinern und Bandschlingen: Ich schaue gerne einmal zuhause nach, ob ich irgendwelche Präsentationen zu diesem Thema habe. Jetzt nur mal soviel: Bandschlingen: -dürfen keine Risse oder Aufdrillungen aufweisen -dürfen nicht mit Mineralölen verschmutzt sein -dürfen keine Nähte aufweisen die nicht mehr korrekt vernäht/geklebt sind -Angaben des Herstellers zur max. Benutzungsdauer sind einzuhalten -Im Zweifel aussondern und an den Hersteller schicken -nach extremer Belastung sollten die Bandschlingen ausgesondert werden -dürfen keine starke Verschmutzung aufweisen -nach Kontamination mit Chemikalien sollten Bandschlingen ausgesondert werden -dürfen nicht thermischer Belastung ausgesetzt gewesen sein -es sind immer die Herstellerangaben zu beachten! Karabiner: -dürfen nicht durch Belastung verbogen sein -Verschlussmechanismus muss einwandfrei funktionieren -müssen die für die Verwendung geforderten Belastungsgrenzen besitzen. Diese sind auf dem Karabinerhaken angegeben -Riefen, die durch das durchlaufende Seil entstehen, dürfen nicht tiefer als die vom Hersteller angegeben Werte eingefahren sein. -Karabiner die aus einer Höhe ab ca. einem Meter auf den Boden gefallen sind, müssen sofort der Benutzung entzogen werden und gesondert überprüft werden -dürfen keine Risse und tiefe Kratzer aufweisen -dürfen keiner thermischen Belastung ausgesetzt gewesen sein -es sind immer die Herstellerangaben zu beachten! Hier vertrete ich nur meine eigene Meinung, wenn ein stiller Mitleser Probleme mit ihr hat oder sie nicht versteht soll er sich direkt an mich wenden. Und wenn er sich das nicht traut kann das Problem wohl nicht so groß sein. | ||||
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