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RubrikTaktik zurück
ThemaBereitschaft, FE-Dienst, PDV 23, Teil 'D'?37 Beiträge
AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW478462
Datum20.04.2008 13:34      MSG-Nr: [ 478462 ]26181 x gelesen

Hallo,

aktueller Stand:

1.1 Geschichtliche Entwicklung

1.1.1 SHD-Abteilungen, FE-Bereitschaften – „Verbände“ im Dritten Reich

Die Feuerwehrdienstvorschrift (FwDV) 5 (Der Zug im Löscheinsatz), die bis 2005 für Ausbildung UND Einsatz galt und dann leider in die FwDV 3 in sehr knapper Form integriert wurde, stammt ebenso wie andere heutige Vorschriften aus der PDV 23, konkret aus der "Ausbildungsvorschrift für den Feuerwehrdienst (AVF)", 1. Teil : Der Löschangriff, Abschnitt C: Der Zug. Sie wurde am 5. Februar 1939 vom damaligen Reichsministerium des Inneren herausgegeben und basiert auf Arbeiten von Schnell bei der Feuerwehr Celle aus dem Ende der 1920er, vgl. LINHARDT, 2002. Sie diente der Vereinheitlichung einer bis dahin maximal föderal (und damit unterschiedlich) organisierten taktischen Struktur der Feuerwehren im Zuge der Vorbereitung auf größere Einsätze v.a. durch den erwarteten Luftkrieg.

Im Zuge der Vorbereitungen auf bzw. während des Verlaufs des II. Weltkrieg wurden auch klare Regelungen für Einheiten oberhalb der Zugebene geschaffen. Ein Teil D der PDV 23 wurde jedoch nie verabschiedet, könnte jedoch z.B. beabsichtigt gewesen sein, um z.B. den Einsatz von Verbänden zu regeln.
Es gab aber klare Aufstellungsregeln für die Einheiten in Verbandsstärke (sog. Abteilungen bzw. Bereitschaften.

Der Schutz- und Hilfsdienst (SHD) stellte ab 1940 u.a. den Feuerlösch- und Entgiftungsdienst (FE-Dienst) bestehend aus Abteilungen, bestehend aus 3 – 4 Bereitschaften, diese jeweils aus mehreren Zügen usw., vgl. auch Abb. 1.1/1 - sowie später auch (motorisierte) Abteilungen für den überörtlichen Einsatz (auch im besetzten Gebiet) auf, vgl. LINHARDT, 2002.


Abb.1.1.1/1: Gliederung einer FE-Bereitschaft (Zeichnung: Reichsfeuerwehrschule Eberswalde 1943) [Abb. 1.1/1 aus SER Zug]


Eine FE-Bereitschaft, vgl. Abb. 1.1/1, bestand - mit heutigen Worten - aus einer Führungsstaffel, mehreren Zügen (bestehend aus je 2 Gruppen), Sonderfahrzeugen (DL, SW, GW-A) sowie Erkundungs-, Werkstatt- und Logistikeinheiten. Die Zusammensetzung der Sonderfahrzeuge konnte variieren.

Die SHD-Abteilungen bzw. –Bereitschaften (später dann LS-Abteilungen (mot.) der Luftwaffe) bestanden dagegen nach LINHARDT, 2002, aus Einheiten mehrerer Fachdienste.

Aus den Feuerschutzpolizeien (das waren faktisch nur die ehemaligen Berufsfeuerwehren, diese stellten die Führungskräfte) und Freiwilligen Feuerwehren (Mannschaften) wurden nach Vorkriegsplanungen von RUMPF (vgl. HAASE/JARAUSCH, 1990 sowie RUMPF, 1952) ab Ende 1939 zunächst ein, später auch aus anderem Personal mehrere mobile Feuerschutzpolizei-Regimenter gegründet. Das erste Regiment wurde am 12. April 1940 in Dienst gestellt.

Jedes Regiment bestand in der Planung aus 3 Abteilungen, jede Abteilung wiederum aus mehreren Kompanien und diese wiederum aus Zügen. Aus den Erfahrungen der Einsätze wurde gelernt und die ursprünglich offensichtlich zu schwachen Einheiten (v.a. die Kompanien) deutlich personell und materiell verstärkt. Sie erhielten nach HAASE/JARAUSCH, 1990, neben den ursprünglich geplanten Lösch- und Sonderfahrzeugen v.a. weitere Sonderfahrzeuge, um autark arbeiten zu können. Z.B. erhielten die Züge je einen PKW und ein Krad (wohl v.a. als Melde-/Nachrichteneinrichtung), die Kompanien je eine Feldküche, LKW mit Schaummittel, einen Tankwagen, einen Bagage-LKW; die Abteilungen weitere Kräder, eine DL und einen Krankenkraftwagen, das Regiment ebenfalls eine DL, einen Nachrichtenwagen sowie weitere Troßfahrzeuge. Jedes Regiment verfügt darüber hinaus über eigene Verwaltungskräfte, Werkstattpersonal sowie Ärzte. Jede Einheit konnte so relativ autark arbeiten und es waren Reserven vorhanden.

HAASE/JARAUSCH, 1990, geben dazu folgende grundsätzlich Gliederungen an (Stand ab 1942).

Abb. 1.1.1/2: Gliederung und Fahrzeugausstattung eines Feuerschutzpolizei-Regimentes ab 1942. (Grafik: Cimolino)

Abb. 1.1.1/3: Gliederung und Fahrzeugausstattung einer Feuerschutzpolizei-Abteilung ab 1942. (Grafik: Cimolino)

Abb. 1.1.1/4: Gliederung und Fahrzeugausstattung einer Feuerschutzpolizei-Kompanie ab 1942. (Grafik: Cimolino)

Aus den nach 1943 dann wieder aufgelösten Feuerschutzpolizei-Regimentern blieben deren Feuerschutzpolizei-Abteilungen als selbstständige Großverbände erhalten.

Verbände über Zugstärke stellten nach LINHARDT, 2002, ab ca. 1942 auch die kleineren Gemeinden (Luftschutzorte II. und III. Ordnung). Diese wurden dann überregional zur Hilfe in den Großstädten eingesetzt. RUMPF, 1952, schreibt, dass so über 700 Bereitschaften mit über 100.000 Mann eingesetzt werden konnten. Interessant ist seine Feststellung, dass im Gegensatz zu früheren „wildverzettelten Schwärmen zahlloser Einzelwehren, die sich selbst überlassen, nahezu wirkungslos blieben“ mit diesem System „schlagkräftige Formationen“ geworden waren.

Es gab u.a. klare Regelungen wer Führer – und wer Vertreter dieses Führers war. Dies war schon deshalb erforderlich, weil natürlich aufgrund der Einsatzlagen (Luftangriffe, z.T. Einsatz während Kämpfen) immer mit Personalausfällen gerechnet werden musste.

Klare Einsatzregelungen und taktische Gliederungen waren schon deshalb notwendig, weil im Bombenkrieg nicht nur großflächig gearbeitet werden musste, strategische und taktische Schwerpunkte gesetzt werden mussten, sondern auch bestimmte taktische Einsatzformen ausgeübt wurden, die nur funktionieren konnten, wenn alle abgestimmt arbeiteten. Dies gilt z.B. für die „Wassergasse“ (eine Einsatzform zur Evakuierung aus brennenden Straßenzügen, die auch in der ehemaligen DDR noch gelehrt wurde).


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mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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