Geschrieben von Jens RugenDas wichtigste hab ich fast vergessen, ohne den (Grund-)Lehrgang "Selbstretten mit der Feuerwehrleine" bringt einem der Lehrgang "Selbstretten per Bandschlinge" nichts, weil man ohne ihn nicht die Bandschlinge in Kombination mit der Feuerwehrleine verwenden darf, was einem Sprung aus dem Fenster gleich kommt, und da macht die Bandschlinge dann auch keinen Unterschied mehr.
Der Lehrgang "Selbstretten per Bandschlinge" baut sozusagen auf dem Lehrgang "Selbstretten mit der Feuerwehrleine" auf.
Und was ist, wenn ich ohne einen von diesen Lehrgängen, dessen Existenz erst mal bewiesen werden muss, mir einfach eine Bandschlinge umschnalle, die Feuerwehrleine irgendwo befestige und mich dann mittel HMS abseile? Reisst dann die Leine durch, weil sie sich denkt: "Der da hat aber den Lehrgang nicht, also darf der das gar nicht machen, also gebe ich jetzt nach"
? Wenn ich keine andere Möglichkeit sehe, dann nutze ich die Leine zur Selbstrettung, wer soll mir da hinterher wegen irgendwelcher Lehrgänge ankommen, wenn ich meine eigene Haut rette, was auch auch tun könnte, ohne dass ich überhaupt in der Feuerwehr wäre.
Dass so eine Situation sehr unwahrscheinlich ist, setze ich mal vorraus, da müssen wir nicht drüber diskutieren.
mit kameradschaftlichen Grüssen
Das ist nur meine persönliche Meinung und nichts anderes!
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