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Rubrik | Berufsfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Beamte - Personalsteuerungsmaßnahmen - Beispiele | 10 Beiträge | ||
Autor | Udo 8W., Dinslaken / NRW | 479258 | ||
Datum | 23.04.2008 18:51 MSG-Nr: [ 479258 ] | 6944 x gelesen | ||
Geschrieben von Andreas Bräutigam das Problem ist, dass viele Feuerwehren diese Begriffe auch wild durcheinanderwürfeln, das eine als das andere bezeichnen usw. Und weil es dann oft heftige Hiebe von den Personalämtern gibt, wird sich hier vmtl. keiner dazu äußern. Auch ich müsste erst Akten wälzen, dazu fehlt die Zeit. Auch in den Verwaltungen werden die Begriffe teils wahllos verwendet von daher, wer werfe den ersten Stein. Ich versuch mal mein Glück, dabei ist aber zu beachten das das LBG und das LPVG teils unterschiedlich die Begriffe verwenden. Von daher die Angaben ohne Gewähr alles bezieht sich auf NRW und im Regefall auf Kommunalbeamte. Umsetzung Entziehung bzw. Zuweisung von dienstlichen Aufgaben des "konkret-funktionellen Amtes" (so beschreiben es die VG) Beispiel; SG Technik - Beschaffung von Fahrzeugen und nun SG VB - Stellungnahmen. Dabei ist es erstmal egal ob die Stelle besser bewertet ist oder nicht. Oder, von Wache 3 nach Wache 6 mit der gleichen Funktion. Allerdings, bezogen auf das LPVG streitet man sich ab und zu ob es eine Umsetzung ist. Es ist aber keine Umsetzung wenn der SB VB von Wache 3 nach Wache 5 umzieht nur weil die Büroräume nun woanders liegen. Versetzung Entziehung bzw. Zuweisung des "abstrakt-funktionellen Amtes" (ebenfalls lt. VG) Beispiel nach dem LPVG; Versetzung zu einer anderen Dienststelle, hier Gemeinde bzw. Dienstherrn, erfolgt im Regelfall nur auf Antrag (Kommunalbeamter). Möglich auch, Versetzung in den Ruhestand, entweder auf eigenen Antrag oder auf "Wunsch" des Dienstherrn. Abordnung Zeitlich befristete Übernahme einer anderen Tätigkeit entweder beim eigenen Dienstherrn oder auch woanders. Das kann im eigenen oder in einem anderen Dienstort sein. Gruß Udo | ||||
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