Rubrik | Ausbildung |
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Thema | FF ohne Atemschutz war Fortbildung für Gruppenführer | 47 Beiträge |
Autor | Hans8wer8ner8 K.8, Kirnitzschtal / Sachsen | 479501 |
Datum | 24.04.2008 17:45 MSG-Nr: [ 479501 ] | 14751 x gelesen |
1. Arbeitgeber
2. Aktiengesellschaft
3. Arbeitsgemeinschaft
4. Amtsgericht
5. ...
1. Arbeitgeber
2. Aktiengesellschaft
3. Arbeitsgemeinschaft
4. Amtsgericht
5. ...
1. Freiwillige Feuerwehr
2. Feuerwehrfrau
Hallo,
Geschrieben von Christian Fischer
Ganz einfach. Dann soll sich der ganz normale Bürger in die Reihe der Sandsackfüller stellen. Es geht schließlich um sein Haus.
Für diese Art Lagen brauche ich keine organisierte Einheit (mit entsprechenden Kosten, Ausrüstung, Ausbildung,...) die in voller Sollstärke auf eine Flächenlage alle 10 Jahre wartet.
Da schicke ich 5 Fachberater hin die anleiten und führen. Den Rest macht der Bürger selbst - oder säuft ab.
Dieser Absatz hat einen Denkfehler!
Selbst im Kat-Fall ist der "ganz normale Bürger" nicht von seiner Arbeitspflicht gegenüber dem AG befreit!
Selbst wenn er jetzt schwimmen müsste um seine Arbeitsstelle zu erreichen hilft ihm das nicht. Der AG kann ihn verpflichten zu erscheinen, seine Ausfallzeiten nachzuarbeiten oder Urlaub zu nehmen. Selbst die Kündigung ist nicht unmöglich!
Gerade auf dem Land brauchst Du für viele Dinge erheblich weniger Feuerwehr. Wenn da eine Straße verschmutzt ist oder ein baum quer liegt macht das ein Landwirt ohne viel Aufhebens darum zu machen mit seinem Material. In der Stadt oder stadtnahen Gebieten ruft man da eher die Feuerwehr.
Ich dachte immer, weil es überall gleich brennt, gilt überall auch gleiches Gesetz. Du hast mir jetzt die Augen geöffnet ;-)
(Vielleicht sollte man in den städt. Mietshäusern die weisungsberechtigten ...warte wieder einführen)
Muß man Menschen in Regionen die weniger egoistisch, geizig und geldgeil sind noch zusätzlich bestrafen, das man ihnen auch noch die FF vorenthält? - seltsames Gerechtigkeitsempfinden...
mkg hwk
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